EU AI Act für Chatbot-Betreiber: was bis zum 2. August 2026 zu tun ist
Am 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten des EU AI Act anwendbar. Wenn ein Chatbot, ein virtueller Assistent oder ein KI-Telefonsystem mit deinen Kunden spricht, musst du offenlegen, dass es eine KI ist – im Gespräch selbst, nicht in den AGB. Hier sind die Checkliste, die Bußgelder und das, was dein Anbieter längst für dich erledigen sollte.

Die meisten Artikel zum AI Act drehen sich um Hochrisiko-Systeme und Modellanbieter. Für die große Mehrheit der Unternehmen beißt ein viel kleinerer, viel näherer Teil: Artikel 50, die Transparenzpflichten. Sie gelten für jedes Unternehmen, das eine KI direkt mit Menschen interagieren lässt – also genau das, was ein Website-Chatbot oder ein KI-Telefonassistent tut. Anwendbar ab dem 2. August 2026.
Was Artikel 50 verlangt
Die Kernpflicht ist schnell erklärt: Menschen müssen erfahren, dass sie mit einer KI interagieren. Der AI Act nennt die betroffenen Kategorien ausdrücklich – Chatbots, virtuelle Assistenten und automatisierte Telefonsysteme. Zwei Details entscheiden über die Konformität:
- Der Hinweis muss im Gespräch selbst wahrnehmbar sein. Nach den Entwurfs-Leitlinien der EU-Kommission genügt ein Satz in den AGB nicht – und ein vager „Assistent" im Titel auch nicht. Die Offenlegung gehört dorthin, wo die Unterhaltung stattfindet.
- Das Telefon zählt mit. Ein KI-Telefonassistent muss zu Gesprächsbeginn klarmachen, dass der Anrufer mit einer KI spricht.
Wer haftet – du oder dein Chatbot-Anbieter?
Beide, in unterschiedlichen Rollen. Anbieter müssen ihre Systeme so bauen, dass Nutzer informiert werden. Aber als Unternehmen, das den Chatbot gegenüber seinen Kunden einsetzt, bleibst du für den Betrieb auf deiner Website und deiner Telefonnummer verantwortlich – der Einkauf bei einem Anbieter lagert die Pflicht nicht aus. Damit wird die Anbieterwahl zur Compliance-Entscheidung: Frag, welches Modell darunter läuft, ob der Anbieter seine eigenen AI-Act-Pflichten erfüllt, und hol dir einen Auftragsverarbeitungsvertrag, der das abbildet.
Der Rahmen ist ernst: Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, was höher ist.
Die 6-Punkte-Checkliste bis zum 2. August
- KI-Kontaktpunkte inventarisieren. Website-Chat, WhatsApp-Bot, KI-Telefonnummer, Sprachassistent – überall dort, wo eine KI direkt mit Kunden spricht.
- Kennzeichnung im Interface prüfen. Öffne dein eigenes Chat-Widget als Besucher: Steht dort sichtbar, dass die Antworten von einer KI kommen? Ein Markenname oder „Assistent" reicht nicht.
- Telefonkanal prüfen. Ruf deine eigene KI-Nummer an: Stellt sich die Begrüßung als KI-Assistent vor, bevor das Gespräch losgeht?
- Anbieter-Nachweise einsammeln. Welches Modell arbeitet im Hintergrund, wo werden Daten verarbeitet, deckt dein AVV den AI Act ab? Antworten dokumentieren.
- Menschliche Übergabe definieren. Übernimmt ein Mensch den Chat, sollte das KI-Label verschwinden – und für Fälle, die der Bot nicht lösen kann, muss ein Mensch erreichbar sein. Keine Artikel-50-Pflicht im engen Sinn, aber so bleibt die Kennzeichnung in beide Richtungen ehrlich.
- Dokumentieren. Ein datierter Screenshot der Kennzeichnung im Widget und eine Notiz zur Telefonansage sind billige Versicherung, falls je jemand fragt.
Wie WebChatAgent das für dich löst
Wir haben die Artikel-50-Konformität als Standard eingebaut, nicht als Einstellung:
- Web-Widget: Unter jeder KI-Antwort steht die Kennzeichnung „KI-Agent" – direkt an der Nachricht, automatisch in allen 13 Widget-Sprachen. Übernimmt ein menschlicher Agent das Gespräch, verschwindet die Kennzeichnung, weil dann ein Mensch schreibt.
- KI-Telefonassistent: Die Standard-Begrüßung stellt sich als KI-Assistent vor; unterbricht der Anrufer die Begrüßung, holt der Assistent die Offenlegung in der nächsten Antwort nach.
- EU-Verarbeitung: Mit den Standard-Modellen läuft die Verarbeitung in der EU (Google Vertex AI, Frankfurt/EU-Region), ein AVV ist inklusive – Details und die Modell-Wahlmöglichkeiten in unserer DSGVO-Übersicht.
Läuft dein Bot bei uns, sind Punkt 2 und 3 der Checkliste bereits erledigt. Inventar, Anbieter-Akte und Doku bleiben bei dir – das ist ein Nachmittag.
FAQ
Gilt das auch für kleine Unternehmen?
Ja. Die Transparenzpflicht schützt die Menschen, die mit deinem Bot sprechen – nicht die Unternehmensgröße. Sobald eine KI direkt mit deinen Kunden interagiert, greift die Kennzeichnungspflicht.
Reicht es, den Bot „Assistent" zu nennen?
Nein. Die Entwurfs-Leitlinien der Kommission sagen ausdrücklich, dass ein vager Verweis auf einen „Assistenten" die Pflicht nicht erfüllt. Sag es klar: Der Nutzer spricht mit einer KI.
Betrifft es KI am Telefon?
Ja – automatisierte Telefonsysteme werden neben Chatbots und virtuellen Assistenten ausdrücklich genannt. Der Anrufer muss zu Gesprächsbeginn erfahren, dass er mit einer KI spricht.
Und wenn ein Mensch den Chat übernimmt?
Dann stimmt „KI" nicht mehr – die Kennzeichnung sollte in diesem Moment verschwinden. Genau so verhält sich unser Widget beim Human-Takeover.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall – besonders bei Hochrisiko-Systemen – sprich mit einer Kanzlei.
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